Kurs zur Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung(beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, ohne die Approbation zu besitzen, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Rechtliche Grundlagen:
Die Kenntnisüberprüfung erfolgt durch die Gesundheitsämter und findet jeweils im Frühjahr (März) und im Herbst (Oktober) eines Jahres statt. Ziel der Überprüfung ist es, festzustellen ob der Antragsteller über so viel heilkundliche Kenntnisse verfügt, dass Heilkunde nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird. Die Kenntnisüber-Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und mündliche Überprüfung
Das Lehrgangsangebot
Für die Überprüfung sind die Teilgebiete „Psychologie", "Therapie" und Psychiatrie“ relevant, die in ganztägigen Arbeitssitzungen abgehandelt werden.
Die vorletzte Sitzung dient dabei noch einmal der Wiederholung und strategischen Vorbereitung auf die bevorstehende schriftliche Prüfung. In der letzten Sitzung wird die schriftliche Prüfung ausgewertet und die persönliche Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingeübt und organisiert.
F1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F3 Affektive Störungen
F4 Neurotische‑, Belastungs‑ und somatoforme
Störungen
F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F6 Persönlichkeits‑ und Verhaltensstörungen
F7 Intelligenzminderung
F8 Entwicklungsstörungen
F9 Verhaltens‑ und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
Psychopharmakologie
Psychotherapie:
- Tiefenpsychologische Verfahren
- Verhaltenstherapie
- Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie
Lehrgangsziel
Die inhaltliche Vorbereitung auf die Überprüfung vor dem Amtsarzt im jeweils zuständigen Gesundheitsamt
Methodik/Didaktik
Vorträge des Referenten bzw. von Arbeitsgruppen erarbeitete Referate mit Diskussion;
Lehrfilme;
Probeklausuren (z.T mit Original‑Amtsarztfragen); Fallbesprechungen
Vertiefung in selbstorganisierten Lerngruppen;
TeilnehmerInnenvoraussetzung
Dipl.Soz.Arb./Päd. (FH bzw. BA) und vergleichbare Berufsgruppen (möglichst mit begonnener oder fortgeschrittener therapeutischer Zusatzausbildung), deren Arbeitsauftrag therapeutische Maßnahmen beinhaltet oder die in eine solche Tätigkeit in absehbarer Zeit wechseln wollen
Die behördlichen Prüfungsgebühren sind selbst zu entrichten. Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Anmeldung und formalen Abwicklung der Prüfungsmodalitäten.